Qualifikation
Das zentrale Element beim Erwerben einer Qualifikation und bei der Unterweisung der Beschäftigten ist die Wissensvermittlung. Bei der Wissensvermittlung spielen die Qualität der Kommunikation und der Umfang des Informationstransfers eine entscheidende Rolle. Denn sowohl eine lückenhafte Qualifikation als auch eine unvollständige beziehungsweise unverständliche Unterweisung der Beschäftigten kann zu Gefährdungen führen (siehe auch § 5 Abs. 3 ArbSchG).
Eine optimale Schweißrauchminderung erfolgt bestenfalls unter Beteiligung von Fachleuten, die sowohl einen schweißtechnischen als auch einen arbeitsschutztechnischen Bezug haben. In der Regel handelt es sich um unterschiedliche Berufsgruppen, die unterschiedliche Laufbahnen durchlaufen. Mit einem schweißtechnischen Bezug sind es Fachleute wie Schweißfachmann, Schweißtechnikerin oder Schweißfachingenieur. Die Fachleute mit einem arbeitsschutztechnischen Bezug sind zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztin. Wissenslücken können entweder durch Erwerb der fehlenden Qualifikationen oder durch eine effektive Kommunikation zwischen den Berufsgruppen beseitigt werden.
Im Rahmen einer Unterweisung erfolgt die Wissensvermittlung durch den Arbeitgeber an die Beschäftigten. Die Unterweisung zur Schweißrauchminderung umfasst folgende Aspekte:
- Die bei dem verwendeten Schweißverfahren freigesetzten Gefahrstoffe und die dabei auftretenden Gefährdungen
- Auswirkungen von schweißtechnischen Parametern
- Schweißposition
- Arbeitsposition (Körperhaltung)
- Richtige Anwendung der lüftungstechnischen Einrichtungen (zum Beispiel Nachführung der Erfassungselemente)
- Die einzusetzende persönliche Schutzausrüstung einschließlich möglicher Tragezeitbegrenzungen
- Allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung einschließlich der Erläuterung der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Hygienemaßnahmen
- Verhalten bei Betriebsstörungen
- Erste Hilfe