Beurteilungsmaßstäbe
Im Bereich des Arbeitsschutzes beim Schweißen sind Beurteilungsmaßstäbe von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Rechtsverbindliche Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)
AGWs werden nach arbeitsmedizinisch-toxikologischer Bewertung in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht und damit rechtsverbindlich. Sie definieren die maximal zulässige Konzentration von Gefahrstoffen in der Luft am Arbeitsplatz, bei der keine akuten oder chronischen Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten sind. Dies gilt für eine arbeitstäglich 8-stündige Exposition mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden und einer Lebensarbeitszeit von 40 Jahren.
Expositions-Risiko-Beziehung (ERB)
Für krebserzeugende Stoffe gelten die Akzeptanz- und die Toleranzkonzentration als Beurteilungsmaßstäbe. Sie finden sich in der TRGS 910 wieder. In einem sozialpolitischen Konsens wurden die stoffübergreifenden Risikogrenzen 4:1.000 (Toleranzrisiko) und 4:100.000 (Akzeptanzrisiko, übergangsweise aktuell noch bei 4:10.000) festgelegt. Das bedeutet, dass bei einer 40-jährigen arbeitstäglichen Exposition gegenüber einem krebserzeugenden Gefahrstoff statistisch gesehen 4 zusätzliche Krebserkrankungen pro 1.000 bzw. 100.000 Beschäftigten gegenüber der Allgemeinbevölkerung toleriert beziehungsweise akzeptiert werden.
Stoffspezifische Beurteilungsmaßstäbe
Für bestimmte Gefahrstoffe wie Quarz (TRGS 559) und Chrom(VI) (TRGS 561) gibt es weitere Beurteilungsmaßstäbe. Diese werden in speziellen, stoffspezifischen TRGSen veröffentlicht.
Binding occupational exposure limit values (BOELV)
Auf europäischer Ebene stellen die BOELVs verbindliche Grenzwerte für die Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz dar. Die BOELV werden in der Richtlinie 2004/37/EG (EU-Krebs-Richtlinie) veröffentlicht und müssen dann in nationales Recht umgewandelt werden. Dies erfolgt in Deutschland über eine Aufnahme in die TRGS 900 beziehungsweise TRGS 910. Ein nationaler Grenzwert darf dabei den BOELV nicht überschreiten, jedoch ist eine Unterschreitung möglich. Im Gegensatz zu AGWs und der ERB werden hierbei sozio-ökonomische Faktoren mit einbezogen.
Nicht-bindende Beurteilungsmaßstäbe für die inhalative Exposition
Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK)
MAK-Werte werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN) festgelegt. Sie berücksichtigen toxikologische und arbeitsmedizinische Erkenntnisse sowie neueste wissenschaftliche Studien. Die MAK-Werte werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um den aktuellen Stand der Forschung widerzuspiegeln.
Indicative occupational exposure limit values (IOELV)
IOELVs sind nicht-bindende Grenzwerte, die von der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) empfohlen werden. Sie geben ohne die Einbeziehung sozio-ökonomischer Faktoren an, welche Konzentrationen von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz als akzeptabel angesehen werden. Analog zu den BOELVs müssen sie in nationales Recht umgewandelt werden, jedoch kann der national festgelegte Wert kleiner oder größer als der IOELV sein.
Derived No Effect Level (DNEL)/Derived Minimal Effect Level (DMEL)
DNEL und DMEL sind Grenzwerte, die im Rahmen der REACH-Verordnung der Europäischen Union festgelegt werden. Diese Beurteilungsmaßstäbe werden von den Herstellern oder Importeuren von Chemikalien für Stoffe, die in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden, angegeben. Der DNEL gibt die Konzentration eines Stoffes an, bei dem nach derzeitigem Kenntnisstand keine schädlichen Wirkungen für die Gesundheit der Beschäftigten zu erwarten ist. Der DMEL hingegen bezieht sich auf die Konzentration eines Stoffes, bei der minimal schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten auftreten können. Er wird verwendet, wenn es keine klaren Nachweise für eine No-Effect-Konzentration gibt.
Weitere Beurteilungsmaßstäbe
Darüber hinaus gibt es internationale Organisationen und Einrichtungen, die Listen mit nicht-bindenden Grenzwerten für Gefahrstoffe veröffentlichen. Eine solche Liste internationaler Grenzwerte (LIG) ist beispielsweise auf der Website des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) unter GESTIS International Limit Values (dguv.de) verfügbar.
Beurteilungsmaßstäbe von häufig beim Schweißen anzutreffenden Gefahrstoffen
Gefahrstoff | Beurteilungsmaßstab | Überschreitungsfaktor | Quelle |
---|---|---|---|
Allgemeiner Staubgrenzwert | 1,25 mg/m³ (A-Fraktion) 10 mg/m³ (E-Fraktion) | 8 2 | TRGS 900 |
Aluminiumoxid | Allgemeiner Staubgrenzwert | TRGS 900 | |
Bariumverbindungen, löslich | MAK 0,5 mg/m³ (E) | 8 | MAK-Liste |
Chrom(VI)-Verbindungen | BM 1,0 µg/m³ | 8 | TRGS 910 |
Chrom und anorganische Chrom(II)- und Chrom(III)-Verbindungen | 2,0 mg/m³ (E) | 1 | TRGS 900 |
Cobalt und Cobaltverbindungen (Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft) | TK 5,0 µg/m³ (A) AK 0,5 µg/m³ (A) | 8 | TRGS 910 |
Eisen und Eisenverbindungen | Allgemeiner Staubgrenzwert | TRGS 900 | |
Fluoride | AGW 1 mg/m³ (E) | 4 | TRGS 900 |
Kohlenstoffmonoxid | AGW 35 mg/m³ | 2 | TRGS 900 |
Kupfer und seine anorganischen Verbindungen | MAK 0,01 mg/m³ (A) | 2 | MAK-Liste |
Mangan und seine anorganischen Verbindungen | AGW 0,2 mg/m³ (E) AGW 0,02 mg/m³ (A) | 8 | TRGS 900 |
Nickelverbindungen (Carc. 1A, Carc. 1B eingestuft) | TK 6,0 µg/m³ (A) AK 6,0 µg/m³ (A) | 8 | TRGS 910 |
Nickel und Nickelverbindungen | AGW 30 µg/m³ (E) | 8 | TRGS 900 |
Ozon | 0,1 mg/m³ | 2 | LIG |
Stickstoff(II)-oxid (NO) | AGW 2,5 mg/m³ | 2 | TRGS 900 |
Stickstoff(IV)-oxid (NO₂) | AGW 0,95 mg/m³ | 2 | TRGS 900 |
Zink und seine anorganischen Verbindungen | MAK 0,1 mg/m³ (A) MAK 2 mg/m³ (E) | 4 2 | MAK-Liste |